Die Durchsetzung oder Abwehr von Minderungsansprüchen im gewerblichen Mietrecht stellen für Mieter und Vermieter ein erhebliches finanzielles Risiko auf Grund nicht geklärter Baumängel dar.
Im Falle der Bebauung von Innenstadtgrundstücken sind Nachbarrechte bei der Planung von Bauvorhaben mit einzubeziehen. Vertragliche Abstimmungen sind durch Eintragungen im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis abzusichern.
Während der Durchführung der Maßnahmen findet die baubegleitende Beratung statt, bei der die gegenüber den künftigen Nutzern eingegangenen Verpflichtungen einbezogen werden.
Zum Immobilienrecht gehört das Wohnungseigentumsrecht und das Maklerrecht.