Familienrecht

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehepartner vor Gericht anwaltlich vertreten sein.

In Streitfällen entscheiden die Familiengerichte über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, die Besuchskontakte, die Zuweisung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrats und über Bestehen und Umfang von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen.

Die Rechtsunsicherheit im Unterhaltsrecht motiviert Paare vor der Eheschließung verstärkt zum Abschluss von Eheverträgen. Diese regeln für den Fall von Trennung und Scheidung u.a. das Umgangs- und Sorgerecht hinsichtlich zu erwartender Kinder, die Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und die Wahl des Güterstandes.