Im Baugenehmigungsverfahren gilt es, die rechtlichen Möglichkeiten des öffentlichen Baurechts abzustecken, um die wirtschaftlichste Ausnutzung des Grundstücks zu erreichen.
Öffentliche Auftraggeber wenden zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs spezielles Vergaberecht an, bei dessen Verletzung Rechtsschutz durch Anrufung der Vergabekammern erlangt wird.
Ausgewogene, klar und eindeutig formulierte Werkverträge – Bauvertragsrecht – zwischen Auftraggeber, Architekten und Fachingenieuren sowie der ausführenden Unternehmern sind geeignet, Konflikte unter den Vertragspartnern und gestörte Bauabläufe zu verhindern.
Zur Vermeidung von Nachteilen im fortschreitenden Bauablauf ist die Beweissicherung durch Sachverständigengutachten im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens oder aufgrund Parteivereinbarung erforderlich.
Von dem im Baurecht tätigen Rechtsanwalts wird in gleicher Weise hohe juristische Kompetenz und ein fundiertes Wissen über baubetriebliche und bautechnische Belange erwartet. Dies erleichtert im Streitfall die Prozessführung über Baumängel, Nachträge, Bauzeitverlängerung oder Vertragstrafen und reduziert das wirtschaftliche Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung.